§14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wallboxen und Wärmepumpen netzdienlich steuern und von reduzierten Netzentgelten profitieren

Was ist §14a EnWG?

§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Integration und netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen für Elektroautos und Wärmepumpen. Ziel ist es, die Netzstabilität zu gewährleisten und gleichzeitig den Ausbau der Elektromobilität und klimafreundlicher Heizsysteme zu fördern.

Häufig gestellte Fragen zu §14a EnWG

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Verbraucher, deren Stromverbrauch vom Netzbetreiber zeitweise gesteuert oder reduziert werden kann, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:

  • Wallboxen für Elektrofahrzeuge
  • Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser
  • Nachtspeicherheizungen
  • Klimaanlagen
Welche Vorteile bietet §14a EnWG für Verbraucher?

Verbraucher, die ihre Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG steuern lassen, profitieren von reduzierten Netzentgelten. Dies bedeutet:

  • Niedrigere Stromkosten durch vergünstigte Netzentgelte
  • Beitrag zur Energiewende und Netzstabilität
  • Förderung der Integration erneuerbarer Energien
  • Keine vollständige Abschaltung - nur temporäre Leistungsreduzierung in Engpasssituationen
Wie funktioniert die Steuerung in der Praxis?

Die netzdienliche Steuerung erfolgt automatisch durch den Netzbetreiber:

  1. Der Netzbetreiber erkennt Netzengpässe oder prognostiziert diese
  2. Bei Bedarf wird die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär reduziert
  3. Die Grundfunktionalität bleibt erhalten - es erfolgt keine vollständige Abschaltung
  4. Nach Entspannung der Netzsituation wird die volle Leistung wieder freigegeben

Im Alltag merken Verbraucher die Steuerung meist nicht, da beispielsweise beim Laden eines Elektroautos über Nacht genügend Zeit für eine vollständige Ladung bleibt.

Ist die Teilnahme am §14a-Modell verpflichtend?

Nein, die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Jedoch:

  • Netzbetreiber können den Netzanschluss neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen von der Steuerbarkeit abhängig machen
  • Im Gegenzug erhalten Teilnehmer reduzierte Netzentgelte
  • Die genauen Regelungen können je nach Netzbetreiber variieren
Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?

Für die Teilnahme am §14a-Modell sind folgende technische Anforderungen zu erfüllen:

  • Die Verbrauchseinrichtung muss steuerbar sein (z.B. über ein Energiemanagementsystem)
  • Installation eines separaten Zählers oder eines intelligenten Messsystems (Smart Meter)
  • Kommunikationsschnittstelle zum Netzbetreiber
  • Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen (TAB)
Wie hoch ist die Reduzierung der Netzentgelte?

Die Höhe der Netzentgeltreduzierung variiert je nach Netzbetreiber und Region. Typischerweise können Verbraucher mit folgenden Ersparnissen rechnen:

  • Reduzierung der Netzentgelte um 100-300 Euro pro Jahr
  • Abhängig von der Netzauslastung und dem regionalen Netzbetreiber
  • Weitere Einsparungen möglich durch intelligentes Laden in Zeiten hoher Ökostromproduktion
Was passiert mit Redispatch 2.0 und §14a EnWG?

§14a EnWG und Redispatch 2.0 ergänzen sich im Netzmanagement:

  • §14a EnWG fokussiert auf die dauerhafte, vertraglich vereinbarte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen
  • Redispatch 2.0 regelt kurzfristige Eingriffe in Erzeugungsanlagen zur Behebung von Netzengpässen
  • Beide Instrumente dienen der Netzstabilität und der Integration erneuerbarer Energien
Wo finde ich weitere Informationen zu §14a EnWG?

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

  • Ihrem lokalen Netzbetreiber
  • Der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Energieberatern und Fachverbänden wie dem BDEW
  • In den aktuellen BNetzA-Monitoringberichten

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